SGA
SGA bedeutet Schulgemeinschaftsausschuss und ist die wichtigste Einrichtung der Mitbestimmung und Schulpartnerschaft.
Im SchUG § 64 Absatz 2 sind die Punkte aufgelistet.
Der SGA hat zu beschließen:
- Mehrtägige Schulveranstaltungen
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
- Grundlagen der schulautonomen Zweige (HAK International, Multimedia, CWS, FIRI, Sport-HAS). Hier wird weiters die Schulorganisation beschlossen: Wie viele Klassen werden eröffnet? Wie sieht die Repetentenregelung aus? Wie teilt man die einzelnen Klassen in den Sprachfächern? etc.
- Wandertage werden fixiert
- schulautonome Schulzeitregelung
- Baumaßnahmen
- Hausordnung (Regelungen für Raucher, Handys usw.)
- Buffet
- Getränkeautomaten
- Müll usw.
In bestimmten Fällen, ist bei der Abstimmung die Anwesenheit von mindestens zwei Vertretern der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten sowie eine Mehrheit von mindestens zwei Drittel der in jeder Gruppe abgegebenen Stimmen erforderlich.
Mitglieder:
Direktorin
3 Vertreter der Eltern
3 Vertreter der Schüler
3 Vertreter der Lehrer
Häufigkeit der Sitzungen:
1 bis 2 mal pro Semester
Besonderheit:
- Eigener SGA für HAK für Berufstätige.
- Das Wirtschaftskolleg wird vom "Tagesschul-SGA" vertreten.
Aktuelle Mitglieder SGA Tagesschule:
Elternvertreter/innen |
Martha JORDAN Marion GATSCHER Maria GLEINSER-BRANDACHER Ersatz Karl PRANTNER Heike ABERHAM Andrea HASELWANTER-SCHNEIDER |
Schüler/innenvertreter/innen |
Schulsprecher:
1. Stellvertreter:
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Lehrer/innenvertreter/innen |
Tagesschule
Mag. Ursula Schallert Lisa-Maria LENER BEd
|
SGA HAK für Berufstätige
Lehrer/innenvertreter/innen:
Mag. Dr. Doris FRITZ
Mag. Martin FRANCESCHINEL
Mag. Ronald FRITZ
Ersatz
Mag. Dr. Cornelia CASSAN-JUEN
Mag. Sabine WALLINGER
FOL Dipl.-Päd. Gernot WEBER BEd